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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.01.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Änderung des IDW PS 971 „Prüfung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz“

Bis zum 28.2.2010 konnten erstmalig Anträge auf Zulassung und Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen nach § 6a i. V. m. § 7a KWK-G gestellt werden. Aufgrund der Erfahrungen in dieser ersten Antragsrunde hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierzu 2010 ein Merkblatt veröffentlicht. Neben einem Verweis auf dieses Merkblatt fehlte im IDW-Prüfungsstandard „Prüfung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (IDW PS 971)“ bisher ein Vorschlag für die Anlage des Antrag stellenden Unternehmens, welcher der Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 KWK-G beigefügt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde IDW PS 971 entsprechend angepasst. Weiterhin wurden verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen. Der Hauptfachausschuss des IDW stimmte den Änderungen am 24.11.2010 zu. Die Änderungen werden in IDW-FN 1/2011 und im WPg-Supplement 1/2011 veröffentlicht. (Quelle: hier)

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