EZB: Änderung der Meldeverordnung
Die Änderungen dienen vor allem der Anpassung der Verordnung an den geänderten Internationalen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente (International Financial Reporting Standard 9 – IFRS 9). Sie betreffen die Bewertung von Finanzinstrumenten und führen auch zu überarbeiteten FINREP-Meldebögen.
Die neuen Anforderungen sollen für die beaufsichtigten Unternehmen grundsätzlich zum 1.1.2018 in Kraft treten. Somit müssen ab dem Meldestichtag 31.3.2018 die Meldungen zu den aufsichtlichen Finanzinformationen nach der FINREP-Version 2.7 eingereicht werden.
Die deutsche Aufsicht konnte sich jedoch erfolgreich dafür einsetzen, dass weniger bedeutende deutsche Institute, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, die neuen Meldebögen erst zum 1.1.2019 anwenden müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte hierzu einen entsprechenden Antrag bei der EZB eingereicht, dem diese in Form einer zusätzlichen Verordnung stattgegeben hat.
(www.bafin.de)