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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.04.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Änderung der IDW-Stellungnahme zur Bilanzierung von Entwicklungszuschüssen

Zur Klarstellung, dass die Behandlung eines erhaltenen Entwicklungszuschusses als Aufwandszuschuss nur dann sachgerecht ist, wenn der Zuschussempfänger das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB nicht ausübt, hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den Abschn. 2.1.2. „Aufwands- und Ertragszuschüsse“ (im Jahresabschluss des Zuschussempfängers) der IDW-Stellungnahme des HFA „Zur Bilanzierung privater Zuschüsse“ entsprechend geändert. Ein Auszug aus der IDW St/HFA 2/1996 i. d. F. 2013 mit dem geänderten Abschnitt wird in Heft IDW-FN 4/2013 und im WPg-Supplement 2/2013 veröffentlicht werden. Eine vollständige Änderungsfassung finden IDW-Mitglieder im Mitgliederbereich der IDW-Website in der Rubrik „Aus der Facharbeit, Änderungen von endgültigen Verlautbarungen“, sobald die IDW-FN erschienen sind.
(www.idw.de)

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