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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Achte Änderung der Berufssatzung WP/vBP in Kraft getreten (skalierte Prüfungsdurchführung)

Nach Ablauf der Konsultationsfrist und Beratung der eingegangenen Stellungnahmen beschloss am 6.7.2012 der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer in der Form, dass der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Abs. 1 ergänzt wird. In diesem neuen Abs. 1 wird dem Grundsatz der „skalierten Prüfungsdurchführung“ Rechnung getragen. Die beschlossene Satzungsänderung lautet wie folgt: § 24b wird wie folgt geändert: 1. DemAbs. 1wirdfolgenderAbsatzvorangestellt: „(1) WP/vBP haben für eine den Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung Sorge zu tragen. Dabei hat derWP/vBPArt, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsmandats zu bestimmen.“ 2. Die bisherigen Abs. 1 bis 4 werden die Abs. 1 bis 5. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat gegen die vom Beirat beschlossene Satzungsänderung keine Einwendungen erhoben. Die Satzungsänderung ist am 12.10.2012 in Kraft getreten (BAnz AT vom 28.9.2012 B1). Der Text ist auf der WPK-Homepage abrufbar. (www.wpk.de)

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