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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Abschreibung von Windparks

Mit Urteil vom 14.4.2011 – IV R 46/09 – hat der BFH entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern besteht, die aber einheitlich abzuschreiben sind.
Wurden in den Anfängen der Stromerzeugung mittels Windenergie lediglich einzelne Windkraftanlagen errichtet, entstanden nicht zuletzt durch die erhebliche staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten Jahren große Windparks, in denen mehrere Windkraftanlagen in einem technischen Verbund betrieben werden. Ungeklärt war bisher, wie die Abschreibungen auf Windparks vorzunehmen sind. Der BFH hatte jetzt erstmals darüber zu entscheiden, ob sich ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern zusammensetzt und von welcher Nutzungsdauer dabei auszugehen ist. Nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen (sog. AfA-Tabellen) haben die genannten Wirtschaftsgüter unterschiedliche Nutzungsdauern. Wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- bzw. Betriebsgenehmigung ist die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter des Windparks nach Auffassung des BFH einheitlich zu bestimmen. Sie richtet sich nach der Nutzungsdauer der den Windpark prägenden Windkraftanlagen. Diese betrug in den entschiedenen Fällen abhängig vom Jahr der Errichtung 12 bzw. 16 Jahre. In der Entscheidung vom 14.4.2011 – V R 15/09 hat der BFH zudem seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (zuletzt mit Urteilen vom 8.5.2001 – IX R 10/96, BB 2001, 1672 und 28.6.2001 – IV R 40/97, BB 2001, 2051) auch auf Windkraftfonds erstreckt. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen 
Volltexte der Urteile IV R 46/09 und IV R 15/09: // BB-ONLINE BBL2011-1513-1 und // BB-ONLINE BBL2011-1513-2 unter www.betriebs-berater.de
Das Urteil IV R 15/09 wird in BB 25 von Mische, das Urteil IV R 46/09 wird in BB 26 von Schmid kommentiert werden.

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