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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.05.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Abschlussprüfungen bei Theatern und Orchestern

Der Deutsche Bühnenverein hat mit Verweis auf aktuelle EU-Entwicklungen darum gebeten, dass Abschlussprüfer sich nicht mehr mit EU-Beihilfenbefassen sollen. Aus der Praxis wird berichtet, dass Mandanten unter Vorlage des Schreibens auf eine gebotene Lageberichterstattung verzichten möchten. Im Antwortschreiben erläutert das IDW die Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem EU-Beihilferecht und lehnt die Bitte des Deutschen Bühnenvereins ab. Das Schreiben des Deutschen Bühnenvereins und das IDW-Schreiben vom 28.4.2014 sind auf der IDW-Homepage abrufbar.

(www.idw.de)

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