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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.11.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Abschlussprüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – Unterstützung des Berufsstands durch IDW und DATEV

Die von dem EU-Kommissionspräsidenten eingesetzte High-Level-Group zum Bürokratieabbau in Europa, die von dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber geleitet wird, hat – so das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) – den Gedanken der Skalierbarkeit der International Standards on Auditing (ISA) auf Anregung des IDW bereits 2009 akzeptiert und die EU-Kommission aufgefordert, diesen Grundsatz bei der europäischen Anwendung internationaler Prüfungsstandards zu berücksichtigen. Im Juni 2010 hätten ebenfalls auf Initiative des Berufsstands die Aufsichtsinstanzen das Verhältnismäßigkeitsprinzip akzeptiert.

Das IDW habe sich massiv dafür eingesetzt, dass die ISA von allen Beteiligten als prinzipienorientiertes Regelwerk verstanden werden, das es erlaube, auf die spezifischen Umstände einer jeden Prüfung flexibel und situationsgerecht zu reagieren. Mit anderen Worten, die ISA dürften nicht als eine in jedem Einzelfall uniform und starr abzuarbeitende Checkliste verstanden werden; dies gelte auch für die Dokumentation der Prüfung.

Das IDW will indessen auf dieser Stufe nicht stehen bleiben. Ein wichtiges weiteres Ziel sei es, den Berufsstand bei der praktischen Umsetzung der Prüfungsstandards und ihrer verhältnismäßigen Anwendung mit konkreten Werkzeugen zu unterstützen. „Nachdem wir vor einigen Jahren das IDW Praxishandbuch zur Qualitätssicherung erarbeitet und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt haben, wollen wir als nächstes das Thema Prüfungssoftware angehen“, so der Vorstandssprecher der IDW Naumann. Das IDW freue sich daher, dass es gelungenen sei, in der DATEV einen starken Kooperationspartner zu finden. Nach Stegmann, Mitglied des Vorstands der DATEV, hofft die DATEV, dem Berufsstand schon im Laufe des nächsten Jahres das entsprechende Produkt zur Verfügung stellen zu können.
(www.idw.de)

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