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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.06.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Abschluss der Beratungen zum EU Fitness-Check des Vorschriftenrahmens zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung

Am 15.6.2018 haben die Fachausschüsse des deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ihre Beratungen zur Konsultation der Europäischen Kommission „Fitness Check on the EU framework for public reporting by companies“ abgeschlossen. Über die endgültige Antwort des DRSC an die EU-Kommission wird der Verwaltungsrat des DRSC auf seiner Sitzung am 2.7.2018 beraten.

Auch wenn die Fachausschüsse der Eignungsprüfung im Grundsatz positiv gegenüberstehen, geben einige Elemente dieser Konsultation Anlass zu Kritik. So ist z.B. die erneute Befassung mit der IAS-VO – wenige Jahre nach der letzten Evaluation – nicht nachvollziehbar. Die Fachausschüsse sprechen sich ausdrücklich gegen einen Indossierungsprozess aus, der Änderungen an verabschiedeten IFRS für den europäischen Rechtsraum zulässt.

Weiterhin sollte die EU aufsichtsrechtliche Offenlegungsvorschriften überdenken, um bestehende Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Rechnungslegungsvorschriften zu beseitigen. Kritisiert wird auch, dass die Kommission die Level-2- und Level-3-Vorschriften nicht in den Fitness-Check einbezieht, denn gerade hier sind Widersprüche und Inkohärenzen anzutreffen. Die Fachausschüsse warnen die EU-Kommission außerdem vor vorschnellen Regulierungsaktivitäten betreffend die Bankbilanz-RL und Versicherungsbilanz-RL sowie die CSR-Berichterstattung.

Die vollständigen Antworten der Fachausschüsse auf die im Konsultationsdokument gestellten Fragen nebst Zusammenfassung können hier heruntergeladen werden.

Die Konsultation der EU-Kommission läuft noch bis zum 21.7.2018. Das DRSC würde es begrüßen, wenn sich zahlreiche Organisationen daran beteiligten (Link zur EU-Konsultation).

(www.drsc.de)

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