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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.09.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Ablehnung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW

Das IDW ist gegen den Vorschlag, das nach § 21 Abs. 8 KHGG NRW vorgeschriebene Testat des Wirtschaftsprüfers um Aussagen zur Einhaltung der Vergaberichtlinien zu erweitern. Dies würde zu einer unverhältnismäßigen Erweiterung der Prüfung führen, die durch die gesetzliche Regelung des § 30 KHGG NRW nicht abgedeckt ist. Es sollte klargestellt werden, dass Fördermittel auch zur Finanzierung von Abschreibungen eingesetzt werden dürfen. Nach Auffassung des IDW steht eine Finanzierung von Abschreibungen mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang, wenn die aus Eigenmitteln finanzierten Anlagegüter grundsätzlich förderungsfähig gewesen wären. Ausführliche Erläuterungen finden Sie im IDWSchreiben vom 5.9.2013 zum KHGG NRW, das auf der IDW-Homepage abrufbar ist.
(www.idw.de)

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