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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.09.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Ablehnung der im Code of Ethics geplanten Einschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat zu den vom International Ethics Standards Board for ccountants (IESBA) geplanten Änderungen des Code of Ethics im Bereich der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services – NAS) Stellung genommen.

Die unter https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Oeffentlichkeit/Stellungnahmen/WPK-Stellungnahme_06-09-2019.pdf abrufbare WPK-Stellungnahme bezieht sich auf die öffentlichen Dokumente zur bevorstehenden September-Sitzung des IESBA. Mit der Stellungnahme sollen problematische Punkte von besonderer Bedeutung bereits vor der Sitzung angesprochen werden, damit diese noch in dem Konsultationspapier (Exposure Draft – ED) berücksichtigt werden können, das in der Sitzung verabschiedet werden soll.

Die WPK kritisiert insbesondere:

  • Falsches Timing des ED NAS: Dieser sollte zusammen mit dem für Dezember 2019 vorgesehenen ED Gebühren (Fees) verabschiedet werden.
  • Zahlreiche redaktionelle Änderungen nur wenige Wochen nach Inkrafttreten des sprachlich überarbeiteten und restrukturierten Code (15. Juni 2019).
  • Die Aufgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit ist unverhältnismäßig und führt zu einer nicht gerechtfertigten Einschränkung der Zulässigkeit der Erbringung von NAS sowohl im PIE- als auch im Nicht-PIE-Bereich.
  • Die vorgesehenen Einschränkungen treffen besonders kleine und mittlere Praxen, führen zu Wettbewerbsnachteilen und zu einer Erhöhung der Marktkonzentration.
  • IESBA liefert keinerlei Belege oder Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Überarbeitung der NAS-Vorschriften.

Die WPK wird die weitere Entwicklung aktiv begleiten.

(Neu auf WPK.de vom 6.9.2019)

 

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