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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.09.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Ablehnung der Vorschläge des IASB für einen neuen Leasingstandard

Im Mai 2013 hat der International Accounting Standards Board (IASB) erneut einen Entwurf zur künftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS veröffentlicht (IASB ED/2013/6 „Leases“). Anstelle eines einheitlichen Leasingmodells schlägt der Board einen dualen Ansatz vor, nach dem alle Leasingverhältnisse entweder als Typ A Leasing oder Typ B Leasing zu klassifizieren sind. In Abhängigkeit von dieser Klassifizierung – die nur scheinbar prinzipienorientiert ist und im Wesentlichen darauf beruht, ob der Leasinggegenstand eine Immobilie ist oder nicht – ergeben sich z. T. ganz unterschiedliche Konsequenzen für die bilanzielle Abbildung der Leasingverhältnisse sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber. Nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) weist der Entwurf schwerwiegende konzeptionelle Mängel auf. Darüber hinaus – so das IDW – führen die Vorschläge des IASB zu einer deutlichen Erhöhung von Komplexität und Kosten der Abschlusserstellung. Einem neuen Konzept zur Leasingbilanzierung könne aus Sicht des IDW nur dann zugestimmt werden, wenn es zu einer substanziellen Verbesserung bzw. erhöhten Aussagekraft der Abschlüsse führte, sodass bspw. Analysten keine Notwendigkeit mehr sähen, die in der Bilanz enthaltenen Beträge für ihre Auswertungen anzupassen. Solange dies nicht nachgewiesen werde, sei eine begrenzte Überarbeitung des bestehenden Leasingstandards (IAS 17) vorzuziehen. Das Schreiben des IDW vom 13.9.2013 zu IASB ED/ 2013/6 ist auf der IDW-Homepage abrufbar. (www.idw.de)

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