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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.01.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DIHK: Abgabefrist für Vollständigkeitserklärungen 2010 läuft am 1.5.2011 ab

Unternehmen können ihre Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2010 ab sofort im VE-Register hinterlegen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin.

Organisatorisch für die VE zuständig und Ansprechpartner für Rückfragen ist die Industrie- und Handelskammer vor Ort. Technisch erfolgt die Hinterlegung aber ausschließlich elektronisch über das VE-Register. Diese zentrale Informations-, Kommunikations- und Hinterlegungsstelle für die verpflichteten Unternehmen ist erreichbar unter der Adresse www.ihk-ve-register.de.

Letzter gesetzlicher Termin für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung aus dem Berichtsjahr 2010 ist der 1.5.2011. Wer seine VE später hinterlegt, riskiert empfindliche Geldbußen, denn der zuständige Landesvollzug kann ein Überschreiten der Frist als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ab dem 2.5.2011 wird dann im VE-Register die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben.
(www.dihk.de)

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