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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: AIFM-Umsetzungsgesetz verkündet und in Kraft getreten – BaFin-Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB

Das AIFM-Umsetzungsgesetz ist am 22.7.2013 in Kraft getreten (vgl. dazu auch S. 1793f. in diesem Heft). Zuvor war esam 10.7. im Bundesgesetzblatt verkündet worden und bereits einen Tag später in Teilen wirksam. Das Kernstück des AIFM-Umsetzungsgesetzes, das Kapitalanlagegesetzbuch, ist unter www.wpk.de abrufbar. Die BaFin hat am 18.6.2013 ihr„Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB“ veröffentlicht, welches ebenfalls auf der WPK-Homepage abgerufen werden kann. Die Anregung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wurde aufgegriffen, die diese in ihrer letzten Stellungnahme vom 12.7.2013 abgeben hatte (s. www.wpk.de).DarinwurdedieBaFin aufgefordert, im ersten Absatz zu Punkt III.3. („Finanzielle Garantie“) nicht voneiner „gesonderten“Absicherungzu sprechen, da hierdurch der Eindruck erweckt werden könne, es bedürfe in einer gesonderten Versicherung, um die Tätigkeit als Verwahrstelle ausübenzu können. (www.wpk.de)

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