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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.07.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: 76. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 15./16.6.2019 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mit vorgeschlagenen Änderungen im IASB ED/2019/3 "Querverweis auf das Rahmenkonzept – vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3". Der IFRS-FA wertete die gewählte pragmatische Vorgehensweise des IASB als gute Lösung und stimmte den vorgeschlagenen Änderungen uneingeschränkt zu.

Der IFRS-FA diskutierte erstmals den IASB ED/2019/4 "Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17" nach dessen Veröffentlichung Ende Juni. Der IFRS-FA befürwortet das Vorgehen des IASB und dessen Zielsetzung, den wichtigsten Anwendungsproblemen durch gezielte Änderungen zu begegnen. Den konkreten IASB-Änderungsvorschlägen stimmt der IFRS-FA überwiegend zu. Bedenken bzw. Einschränkungen wurden aber zu den Änderungsvorschlägen bzgl. CSM-Verteilung im Fall von investment-return services, Rückversicherungsverträge (hier insb. das Verständnis von proportionalen Verträgen) sowie zur Änderung einzelner weniger Übergangsvorschriften. Der IFRS-FA diskutierte ferner ausgewählte Themen, für die der IASB keine Änderungen vorschlägt. Der IFRS-FA wird seine Diskussion und Meinungsbildung in der nächsten Sitzung fortsetzen und dann über Inhalte und Wortlaut der Stellungnahme entscheiden.

Darüber hinaus diskutierte der IFRS-Fachausschuss seine Stellungnahme zum IASB ED/2019/2 "Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018-2020". Der IFRS-FA stimmt den Änderungen an IFRS 1 und IAS 41 uneingeschränkt zu. Hingegen werden die beiden übrigen Änderungsvorschläge teils kritisiert, da im Detail Nachbesserungsbedarf gesehen wird. Zu diesen Änderungsvorschlägen soll eine DRSC-Stellungnahme an den IASB übermittelt werden.

Ferner diskutierte der IFRS-FA die vorgeschlagenen Änderungen am Handbuch zum Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung . Die Vorschläge zu Rolle und Status von Agenda-Entscheidungen sowie zur Ausweitung dieser Entscheidungsmöglichkeiten auf den IASB sieht der IFRS-FA grundsätzlich positiv, regt aber Klarstellungen an, da die Bindungswirkung von Agenda-Entscheidungen Unklarheiten aufwerfe. Den übrigen Änderungsvorschlägen der IFRS-Stiftung stimmt der IFRS-FA uneingeschränkt zu. Es soll zu diesem Entwurf eine DRSC-Stellungnahme an die IFRS-Stiftung übermittelt werden.

Abschließend diskutierte der IFRS-Fachausschuss alle vorläufigen und endgültigen Entscheidungen, die das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC)in seiner Sitzung im Juni 2019 getroffen hat. Der IFRS-FA stimmt den endgültigen Agenda-Entscheidungen zu, hat jedoch Anmerkungen zu den vorläufigen Entscheidungen betreffend IFRS 9 (Fair Value Hedge von Währungsrisiken nicht-finanzieller Vermögenswerte), IFRS 15 (Entschädigungen bei Verspätungen oder Streichungen) und IFRS 16 (inkrementeller Fremdkapitalzins des Leasinggebers) und wird entsprechende Anmerkungen per Stellungnahme an das IFRS IC übermitteln.

(PM DRSC vom 22.7.2019)

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