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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.10.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: 62. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 19./20.10.2017 in Berlin

 

Zu Beginn der Sitzung diskutierte der IFRS-Fachausschuss des Deutschen rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die Entwürfe seiner Stellungnahmen zum IASB ED/2017/5 "Accounting Policies and Accounting Estimates "(Amendments to IAS 8) und IASB ED/2017/6 "Definition of Material "(Amendments to IAS 1 and IAS 8). Für beide Entwürfe sollen in der nächsten Sitzung die Stellungnahmen an den IASB und EFRAG verabschiedet werden.

Im Anschluss daran entschied sich der Fachausschuss für die Kommentierung des EFRAG-Diskussionspapiers „Goodwill Impairment Test: Can it be improved?“ und erörterte die Vorschläge zur Allokation eines Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten und zum Zeitpunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags.

Des Weiteren wurde der IFRS-Fachausschuss über die Diskussionen und Ergebnisse der IFRS IC-Sitzungvom September 2017 informiert. Er stimmte den dort erzielten Beschlüssen zu und sah folglich von einer Stellungnahme ab.

Darüber hinaus erhielt der IFRS-Fachausschuss in Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren von IFRS 17 "Versicherungsverträge" einen Überblick über die Regelungsinhalte des Standards. Insbesondere wurde das Modell für direkt überschussberechtigte Versicherungsverträge, der sog. variable fee approach, näher erläutert. Der IFRS-Fachausschuss beabsichtigt, sich weiterhin mit ausgewählten Bilanzierungs- und Implementierungsfragen zu IFRS 17 zu beschäftigen.

(PM DRSC vom 26.10.2017)

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