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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.01.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: 555 Mio. Euro für den innovativen Mittelstand

Am 20.1.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) (PDF, 355 KB) veröffentlicht. Innovative Mittelständler werden zukünftig noch besser und passgenauer gefördert.

Das neue ZIM optimiert das Programm an zahlreichen Stellen:

Junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig bessere Unterstützungsmöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ebnen. Kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen profitieren zudem zukünftig von erhöhten Fördersätzen. Auch der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis werden intensiviert. Das neue ZIM ist damit auch ein konkreter Beitrag zur Transferinitiative des BMWi.

Das ZIM ist mit jährlich über 3 000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstands. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Mio. Euro zur Verfügung.

Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31.12.2019 ausgelaufen ist. Auch die ZIM-Projektträgerschaft wird neu ausgeschrieben. Dies ist voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31.12.2019 eingegangen sind, werden direkt weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.

Die Kerninhalte zur neuen ZIM-Richtlinie finden Sie hier (PDF, 47 KB).

(PM BMWi vom 20.1.2020)

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