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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.11.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: 50-jähriges Jubiläum

Am 15.11.2011 beging die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) mit einem Festakt in Berlin ihr 50-jähriges Jubiläum, denn am 1.11.1961 trat die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft. Damit war die Grundlage geschaffen für die Einrichtung der WPK als Selbstverwaltungsorgan des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer. Die historischen Entwicklungen zeichnet die Jubiläumsschrift „50 Jahre Wirtschaftsprüferkammer – Berufliche Selbstverwaltung im öffentlichen Interesse“ nach, die auf der Homepage der WPK zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben der WPK, die bundesweit für über 21 000 Mitglieder zuständig ist, gehören insbesondere die Berufsaufsicht über die Mitglieder, die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens sowie des Wirtschaftsprüfungsexamens. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Jubiläum zu vermelden: Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer feiert in diesem Jahr sein 80-jähriges Bestehen: 1931 hatte Reichspräsident von Hindenburg eine Notverordnung erlassen, die für Aktiengesellschaften eine formale und inhaltliche Prüfung der Jahresabschlüsse durch Bilanzprüfer gesetzlich vorschrieb. Damit sollten weitere Unternehmenszusammenbrüche vermieden werden, die in Folge der Weltwirtschaftskrise von 1929 Deutschland erschütterten. Nahmen 1931 549 Wirtschaftsprüfer und 76 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihre Arbeit auf, nehmen heute etwa 14 000 Wirtschaftsprüfer und 3 500 vereidigte Buchprüfer in Deutschland Aufgaben in den Bereichen Prüfung, Beratung und Treuhandwesen wahr.Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wpk.de.

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