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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.07.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: 38. Sitzung des HGB-Fachausschusses und die 28. Öffentliche Sitzung vom 17.7.2018 in Berlin

Nachdem letzte offene Fragen geklärt wurden, verabschiedete der HGB-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) in der 28. Öffentlichen Sitzung die beiden Standards DRS 26 "Assoziierte Unternehmen" und DRS 27 "Anteilmäßige Konsolidierung" einstimmig. Damit werden DRS 26 und DRS 27 nunmehr dem BMJV zwecks Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

Der HGB-FA erhielt anschließend einen Überblick über DRS 3 "Segmentberichterstattung" und DRS 18 "Latente Steuern", um zu entscheiden, ob eine Überarbeitung dieser beiden Standards erforderlich ist. Hintergrund sind jeweils aufgetretene Anwendungsfragen.

Der HGB-FA entschied, beide Standards zu überarbeiten. Bei der Überarbeitung von DRS 3 soll insbes. auf die Konsistenz zu segmentspezifischen Informationen geachtet werden, die in anderen DRS (z. B. DRS 20) verlangt werden. Weiterhin soll für die geforderten Segmentinformationen ein Ausgleich zwischen den Informationsbedürfnissen der Adressaten und den Belastungen der Er­steller gefunden werden.

Bei der Überarbeitung von DRS 18 sollen insbes. die Aspekte aktive latente Steuern für Verlustvorträge, Regelungen zu  Organschaften, Abzinsungsverbot, steuerliche Überleitungsrechnung und Ergebniserfassung thematisiert werden. Neben diesem grundsätzlichen Bedarf für eine Überarbeitung von DRS 18 angesichts aufgetretener Anwendungsfragen wurde aber noch nicht endgültig festgestellt, inwieweit die Grundkonzeption von DRS 18 oder nur ausgewählte Aspekte zur Diskussion gestellt werden sollten.

(PM DRSC vom 19.7.2018)

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