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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.02.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: 153. Sitzung am 3./4.2.2011 in Berlin

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) informierte sich über den aktuellen Stand des gemeinsamen EFRAG/ASB/DRSC-Projekts zu Corporate Income Taxes sowie über die vorgesehenen nächsten Schritte. Er regte an, die Ergebnisse in einem Gesamtdokument zu veröffentlichen und von (vorzeitigen) Teilveröffentlichungen abzusehen. Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über den aktuellen Stand im IASB-Projekt Versicherungsverträge. Der DSR bekräftigte den in seiner Stellungnahme an den IASB enthaltenen Vorschlag und sprach sich in Bezug auf die Methode zur Bestimmung des Diskontsatzes für den sog. „top down“-Ansatz aus.

Der DSR setzte zudem die Beratung seiner Stellungnahme zum ED/2010/13 „Hedge Accounting“ fort. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Designation von aggregierten Exposures und Schichten, der Erfassung des (nicht-designierten) Zeitwerts von Optionen sowie des Einbezugs von schwebenden Warenkontrakten im Rahmen des Anwendungsbereichs von IFRS 9. Die Stellungnahme an den IASB wird in der kommenden Sitzung verabschiedet werden.

Ferner erörterte der Standardisierungsrat das gemeinsame IASB/FASB-Zusatzdokument und die zusätzlichen IASB-Vorschläge zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte. Die darin enthaltenen Vorschläge stellen nach Ansicht des DSR eine passende Lösung für die im vorangegangenen ED geäußerten Bedenken bzgl. Umsetzungsschwierigkeiten dar. Der DSR entschied, zu dem Zusatzpapier Stellung zu nehmen.

Schließlich wurde die Diskussion und Entwicklung eines Standardentwurfs zum Lagebericht fortgesetzt. In dieser Sitzung wurden die Aspekte des Berichts über Ziele und Strategien sowie die Prognoseberichterstattung erörtert. Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte und der aktuelle Statusreport sind hier abrufbar.

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