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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.03.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: EU-Gesetzgeber einig über Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit und vereinfachte Regeln für Kleinemittenten

Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung, die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten am 7.3.2019 über neue Regeln für Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt haben. Die neue Verordnung wird die Offenlegung von Informationen für Anleger stärken und verbessern. Kleine und mittlere Unternehmen können sich derweil einfacher über die Kapitalmärkte finanzieren, wenn sie Wertpapiere auf Handelsplätzen für Kleinemittenten (so genannten „KMU-Wachstumsmärkten“) notieren und ausgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 6.3.2019 auf neue Vorschriften geeinigt, die den damit verbundenen Verwaltungsaufwand verringern. Beide Vorhaben sind Teil der Arbeiten der Europäischen Kommission an einer europäischen Kapitalmarktunion.
 
Am 24.5.2018 legte die Kommission eine Reihe von Legislativmaßnahmen vor, die sich an den ersten EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums anschließen. Die vereinbarten Maßnahmen sind Teil dieses Pakets, ebenso wie die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten am 25. Februar vereinbarten EU-Vorschriften für die Festlegung von Benchmarks für emissionsarme Investitionsstrategien. Die Kommission arbeitet mit den Mitgesetzgebern zusammen, um eine Einigung über den verbleibenden Teil des Pakets zu erzielen: den Vorschlag der Kommission zur Einführung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems („Taxonomie“) für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten.

Die neue Verordnung legt fest, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiken und -Chancen (ESG) als Teil ihrer Pflicht, im besten Interesse der Kunden zu handeln, in ihre Prozesse integrieren müssen. Darüber hinaus werden einheitliche Regeln festgelegt, wie diese Finanzmarktteilnehmer die Anleger über ihre Einhaltung der Integration von ESG-Risiken und -Chancen informieren sollen.

(EU Aktuell vom 7.3.2019)

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