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BB-Standpunkte
07.12.2015
BB-Standpunkte
Tim Wybitul: US-Ermittler nehmen Vorstände ins Visier

Bekanntlich verfolgen US-Behörden Unternehmen unnachgiebig, wenn sie gegen amerikanische Gesetze verstoßen. Nicht selten erreichen die gegen einzelne Firmen verhängten Bußgelder dreistellige Millionenbeträge.

Amerikanische Ermittlungsbehörden gehen bei Gesetzesverletzungen nun deutlich härter gegen einzelne Personen im Unternehmen vor. Das US-Justizministerium (DoJ) hat kürzlich einen für Unternehmen und deren Führungskräfte entscheidenden Kurswechsel bekannt gegeben. Am 9.9.2015 stellte die stellvertretende Generalanwältin des DoJ, Ms. Sally Yates, eine entsprechende Stellungnahme vor. „Einer der effektivsten Wege, Gesetzesverstöße durch Unternehmen zu verhindern, ist es, diejenigen Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die gegen Regeln verstoßen haben“, so Yates. In der Vergangenheit wurde dem DoJ teilweise vorgeworfen, nicht entschieden genug gegen Vorstände oder andere Verantwortungsträger in Unternehmen vorzugehen. Dies soll sich mit dem sogenannten Yates-Memo nun ändern. In dem Memo stellt das amerikanische Justizministerium einen 6-Punkte-Plan auf, nach dem US-Ermittler künftig vorgehen sollen.

Der aus Unternehmenssicht wohl wichtigste Aspekt des Yates-Memos betrifft die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verfolgungsbehörden. Bekanntlich berücksichtigen US-Ermittler die Kooperation eines Unternehmens strafmildernd, wenn sie Bußgelder wegen Gesetzesverstößen verhängen. Um künftig überhaupt für einen solchen „cooperation credit“ in Frage zu kommen, müssen Unternehmen die Verantwortlichen benennen. Sie müssen dem Justizministerium sämtliche relevanten Fakten über diejenigen Personen mitteilen, die für den Regelverstoß verantwortlich sind. Hierbei soll dem Unternehmen keinerlei Wahlrecht zustehen, welche Sachverhalte es offenlegt und welche nicht. Fortan müssen Firmen verantwortliche Personen somit bis hin zur Vorstandsebene benennen. Zudem werden die DoJ-Anwälte angewiesen, in jeder Phase einer Untersuchung stets energisch und präzise zu ermitteln, welche Personen für welche Handlungen verantwortlich sind.

Fortan darf das DoJ bei einer Einigung mit dem jeweiligen Unternehmen auch weder Straf- noch Zivilverfahren gegen einzelne Personen fallen lassen. Damit ist es ab sofort nicht mehr möglich, im Rahmen einer Abmachung zwischen beschuldigtem Unternehmen und DoJ zu vereinbaren, dass Vorstände oder andere Mitarbeiter nicht mehr gesondert strafrechtlich verfolgt werden – oder Schadensersatzansprüche fürchten müssen. Zudem dürfen die Anwälte des Justizministeriums künftig keine Vergleiche mit verfolgten Unternehmen mehr schließen, bevor sie nicht einen klaren Plan vorlegen, wie sie gegen die für einen Regelverstoß verantwortlichen Personen weiter vorgehen wollen.

Kritiker könnten den angekündigten neuen Kurs der US-Ermittler zwar ggf. als alten Wein in neuen Schläuchen bezeichnen. Denn gänzlich neu ist diese Entwicklung tatsächlich nicht. Bereits in der Vergangenheit hat das DoJ eine klare Tendenz dazu erkennen lassen, härter gegen verantwortliche Entscheidungsträger in Unternehmen vorzugehen. Allerdings geht das Yates-Memo mit seiner klaren Marschrichtung nun noch einen deutlichen Schritt weiter als die bisherige Verfolgungspraxis des US-Justizministeriums.

Die neuen Vorgaben gelten ohne jede Einschränkung für sämtliche zukünftigen Ermittlungen in Bezug auf Gesetzesverstöße durch Unternehmen. Das DoJ wird seinen neuen Kurs aber auch bei bereits laufenden Untersuchungsverfahren verfolgen, soweit es dies „für zweckmäßig hält“. In der Vergangenheit haben die US-Ermittler ein hartes Vorgehen sehr häufig als zweckmäßig beurteilt. Auch Unternehmen, die bereits jetzt im Fokus laufender Untersuchungen stehen, müssen sich daher auf die neue Gangart des DoJ einstellen.

Mit der neuen, verschärften Verfolgungspraxis des US-Justizministeriums wird die Aufarbeitung von Verstößen gegen amerikanische Gesetze für Unternehmen noch komplexer. Sie müssen nicht nur mögliche Strafzahlungen, sondern auch sonstige Sanktionen und Rufschäden in ihre Rechnung einbeziehen, wenn sie eine Kooperation mit dem DoJ erwägen. Künftig müssen Unternehmen vielmehr auch genau prüfen, welchen Entscheidungsträgern das Risiko straf- und zivilrechtlicher Verfolgung durch die US-Behörden droht. Dies wird noch mehr als vorher eine gründliche interne Sachverhaltsaufklärung erfordern, bevor man sich entscheidet, ob man bei der Reaktion auf Verstöße gegen amerikanische Gesetze mit den US-Behörden zusammenarbeitet. Unternehmen sollten künftig auch damit rechnen, dass betroffene Mitarbeiter bei den internen Ermittlungen deutlich weniger kooperativ sein dürften als in der Vergangenheit, wenn ihnen nun selbst Strafverfolgung droht.

Tim Wybitul, RA/FAArbR, ist Partner bei Hogan Lovells. Er leitet die Compliance & Investigations-Gruppe der Kanzlei in Frankfurt und berät Unternehmen bei internen Untersuchungen, Compliance, Datenschutz und Arbeitsrecht. Von 2008 bis 2010 führte er ein großes Team, das die UBS AG bei den damaligen Ermittlungen des DoJ, der SEC und des IRS unterstützte.

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