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BB-Standpunkte
09.05.2016
BB-Standpunkte
Alexander Kimmerle: Manipulationssichere Kassensysteme: Ungewissheit geht zu Lasten mittelständischer Unternehmen

Die sechsjährige Übergangsfrist des BMF-Erlasses vom 26.11.2010  (IV A 4 - S 0316/08/10004-07) zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften läuft zum 31.12.2016 aus.

Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes zum „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und einer „Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ am 18.3.2016, befeuert der Gesetzgeber die Spekulationen, ob die Übergangsfrist nicht doch über den 31.12.2016 hinaus verlängert wird, da der Entwurf ab dem 1.1.2019 in Kraft treten soll. Über die §§ 146 a und b AO-E soll im Wesentlichen dann folgendes geregelt werden:

–      verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems.

–      Einführung einer (unangekündigten) Kassen-Nachschau

–      Sanktionierung von Verstößen (Geldbußen bis 25 000 Euro)

Viele Unternehmen sehen sich jetzt in einem Spannungsfeld: Muss man sich noch vor 2017 eine neue Kasse anschaffen auch wenn nicht sicher ist, ob diese die Zertifikatsanforderungen ab 2019 erfüllen werden? Der Gesetzesentwurf kam reichlich spät und kurz vor Ablauf der Übergangsfrist. Es ist also nahezu unmöglich bis zum 31.12.2016 eine Kasse zu erwerben, die schon für den voraussichtlichen Rechtstand ab 1.1.2019 gerüstet ist. Somit kann heute niemand ausschließen, dass doppelte Investitionen bzw. nach einer Neuinvestition nicht schon bald ein hoher Umrüstungsaufwand folgen wird.

Unsicherheit bei einem Thema, dass bei der Finanzverwaltung schon lange ganz oben auf der Agenda steht: ein manipulationssicheres Kassensystem für die mißbrauchsanfälligen Bargeschäfte.

Bereits 2008 wurde eine Projektgruppe der Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gegründet: „INSIKA“. Die Abkürzung steht für „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ und hatte ein System zum Manipulationsschutz der digitalen Aufzeichnungen von Bargeschäften zum Ziel. Jedem Geschäftsvorfall in der Registrierkasse wird eine digitale Signatur unveränderbar zugeordnet und auf einer Smart-Card gespeichert. Manipulationen wären daher grundsätzlich ausgeschlossen.  Auf der Bund-Länder-Finanzministerkonferenz am 25.6.2015 konnte jedoch keine Einigung auf das von den Ländern favorisierte INSIKA-Konzept erreicht werden.

Auch in dem Erlass vom 4.11.2014  (IV A 4 - S 0316/13/10003) zu den GoBD „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ hat das BMF bereits ausführlich zur Thematik Stellung bezogen. Schade, dass ein Gesetzesentwurf noch 1,5 Jahre auf sich warten ließ.

Fazit: Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Vorstellungen der Finanzverwaltung zur Vermeidung von Manipulationen im Bargeldgewerbe eindeutig im Gesetz verankert werden. Die Betroffenen wurden hierdurch jedoch für die Jahre 2017 und 2018 in einen Unsicherheits- und Schwebezustand versetzt, der baldmöglichst aufgelöst werden sollte. Bis dahin kann die Devise nur lauten: Mit einer Neuinvestition in ein Kassensystem besser noch bis zum Jahresende warten.

Alexander Kimmerle ist Steuerberater bei Ecovis in Kempten.

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