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BB-Standpunkte
27.01.2020
BB-Standpunkte
Christiane Kühn, LL.M./Dr. Kuuya Josef Chibanguza, LL.B.: Incoterms® 2020* – Die neuen internationalen Handelsklauseln

Zum Jahreswechsel sind die neuen Handelsklauseln der internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft getreten. Sie werden den Geschäftsalltag im internationalen Warenkauf mehr und mehr prägen. Es ist also an der Zeit, sich mit den Neuerungen zu beschäftigen.

Bei den Incoterms® handelt es sich um einheitlich auszulegende Handelsklauseln, die eine Reihe von Rechten und Pflichten bei internationalen Handelsgeschäften (Kaufverträgen) regeln. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Geltung zwischen den Parteien vereinbart wird. Sie müssen demnach ausdrücklich zwischen Käufer und Verkäufer in den Kaufvertrag einbezogen werden.

Obwohl mit der neunten überarbeiteten Fassung eine grundlegende Änderung der Klauseln ausgeblieben ist, lohnt sich doch ein näherer Blick auf die Neuerungen, insbesondere weil die tägliche Arbeit mit den Klauseln zukünftig deutlich erleichtert wird.

Das wesentliche Ziel der Überarbeitung – Erleichterung der Übersichtlichkeit und Vereinfachung – soll zunächst durch die Einfügung erläuternder Kommentare für die Nutzer und eine umfassende Einführung zu den einzelnen Klauseln erreicht werden. Hinzu kommt, dass die Reihenfolge der Artikel innerhalb der einzelnen Klauseln nunmehr dem zeitlichen Ablauf eines Handelsgeschäfts folgt. Besonders hervorzuheben ist außerdem die Gegenüberstellung der einzelnen Artikel. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit der Klauseln, z.B. im Hinblick auf die wesentliche Kostenfrage, enorm.

Bei den einzelnen Incoterms® gibt es weitere Änderungen, welche die Handelsklauseln dem neuen Zeitgeist bzw. neuen Geschäftspraktiken anpassen sollen und damit deren Praktikabilität erhöhen. Zum Beispiel wurde bei FCA (Free Carrier) eine Option für ein Bordkonnossement eingeführt. Die CIP (Carriage and Insurance Paid To) und CIF (Cost Insurance and Freight) Klauseln geben künftig unterschiedliche Mindestdeckungen für den Versicherungsschutz vor. In einigen Incoterms® (FCA, DAP, DPU und DDP) wurde zudem klargestellt, dass der Transport der Ware vom Verkäufer zum Käufer auch mit eigenen Mitteln organisiert werden kann, da die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln im internationalen Handel zugenommen hat. Darüber hinaus wurde die Klausel DAT in DPU (Delivery at Place unloaded) umgewidmet. Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass die Lieferung der Ware an jedem von den Vertragsparteien benannten Ort erfolgen kann, also auch außerhalb eines Terminals. Last but not least enthalten die Handelsklauseln nunmehr auch weiter konkretisierte sicherheitsbezogene Aspekte. Damit werden die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren berücksichtigt.

Die Zielsetzung der ICC, mit der neunten überarbeiteten Fassung das Regelwerk insgesamt nutzerfreundlicher zu gestalten, ist gelungen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob und in welchem Umfang die Geschäftspraxis von den Neuerungen profitiert, d.h. ob die Zahl kostspieliger Missverständnisse – wie sie der Alltag zeigt – bei der Anwendung tatsächlich zurückgeht. Wir sind gespannt auf die erste Evaluierung.

Christiane Kühn, LL.M., ist Senior Associate in der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie berät im internationalen Handelsrecht, insbesondere für die Branche Anlagen- und Maschinenbau. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im internationalen Insolvenzrecht. Frau Kühn ist akkreditierte und geprüfte Incoterms® 2020-Trainerin, Zertifikatsnummer DE/2019-0105.

Dr. Kuuya Josef Chibanguza, LL.B., ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät nationale und internationale Mandanten bei Fragen der Minimierung von (Produkt)Haftungsrisiken im digitalen Kontext (Industrie 4.0) sowie im Vertrags-, Handels- und Vertriebsrecht.


*Die Incoterms®-Regeln sind durch das Urheberrecht der ICC geschützt. Weitere Informationen zu den Incoterms® finden Sie auf der ICC-Website [https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/incoterms-rules-copyright/]. Incoterms® und das Incoterms® 2020-Logo sind Marken der ICC. Die Verwendung dieser Marken bedeutet nicht, dass die ICC in Verbindung steht, diese genehmigt oder sponsert hat, es sei denn, dies ist ausdrücklich erwähnt.

Hinweis der Redaktion: Ausführlich zu den Incoterms® 2020 s. Zwilling-Pinna, BB 2019, 3016.

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