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BB-Standpunkte
31.12.2018
BB-Standpunkte
Dr. Dimitri Slobodenjuk: Im Westen nichts Neues – weitere Verschärfung der Investitionskontrolle

Es hat sich bereits seit Langem abgezeichnet: Die Bundesregierung wird die Eingriffsschwelle nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) auf 10 % senken. Zudem wird der Anwendungsbereich der AWV auf Medienunternehmen erweitert. 

Derzeit kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) prüfen, ob die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet wird, wenn mindestens 25 % der Stimmrechte an einem deutschen Unternehmen durch einen ausländischen Käufer erworben werden. Die Eingriffsschwelle gilt zum einen für die sog. sektorübergreifende Prüfung. Diese ist unter anderem dann einschlägig, wenn es sich beim Käufer um einen sog. Unionsfremden handelt und das inländische Zielunternehmen Betreiber einer sog. kritischen Infrastruktur ist. Die sektorübergreifende Prüfung gilt aber auch dann, wenn das inländische Zielunternehmen branchenspezifische Software für kritische Infrastrukturen oder bestimmte Cloud-Computing-Dienste anbietet. Zum anderen kommt die Eingriffsschwelle auch im Rahmen einer sog. sektorspezifischen Prüfung zur Anwendung, wenn das inländische Unternehmen in einem verteidigungsrelevanten Bereich tätig ist und es sich beim Käufer um ein nicht deutsches Unternehmen handelt.

Nun soll die Eingriffsschwelle auf 10 % der Stimmrechte gesenkt werden. Im ursprünglichen Referentenentwurf waren noch 15 % vorgesehen. Doch damit ist es noch nicht genug. Die sektorübergreifende Prüfung soll künftig auch dann Anwendung finden, wenn das inländische Zielunternehmen im Medienbereich aktiv ist.

Die Änderungen sind das Ergebnis einer intensiv geführten politischen Debatte über den Schutz von sensiblen Industriebereichen vor Übernahmen insbesondere durch chinesische Investoren. Der Fall Leifeld hat deutlich gezeigt, dass die Bundesregierung durchaus gewillt ist, die bestehenden Mittel auszuschöpfen, um einen Erwerb ggf. gänzlich zu untersagen. Allerdings setzte sich zugleich offenbar die Auffassung durch, dass Prüfungsbedarf auch unterhalb der gegenwärtigen Schwelle von 25 % bestehen kann, da Einflussnahmen auf Tochtergesellschaften auch bei einer geringeren Beteiligung möglich sind.     

"Wir sind offen, aber nicht naiv", sagte der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, als die politische Debatte losging. Dieser Aussage ist insoweit zuzustimmen, als jedes Land das Recht und auch die Möglichkeit haben sollte, eigene strategische Industrien zu schützen. Doch es stellt sich schon die Frage, ob die 10%-Schwelle in dieser Hinsicht noch gerechtfertigt werden kann. Aus Sicht der Investoren könnte man sie durchaus als eine rein protektionistische Maßnahme interpretieren, da die Eingriffsschwelle äußerst niedrig gewählt wurde. Negative Auswirkungen für das Investitionsklima in Deutschland wären die logische Folge.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung mit der neuen Eingriffsschwelle in der Praxis umgehen wird. Allerdings ist zu befürchten, dass es sich nicht um die letzte Verschärfung der AWV handelt. Zu erwarten ist insbesondere, dass der Anwendungsbereich der AWV an das jüngst beschlossene europäische Regelwerk angepasst und damit erweitert wird. Das Motto dürfte daher sein: Nach der Novelle ist vor der Novelle.    

Dr. Dimitri Slobodenjuk, LL.M., ist Counsel im Düsseldorfer Büro der Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance. Er berät Unternehmen aus verschiedenen Industriesektoren zum europäischen bzw. deutschen Kartellrecht, insbesondere im Hinblick auf Fusionskontrolle, Kartell- und Missbrauchsverfahren, Compliance sowie Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen. Er ist außerdem auf außenwirtschaftsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen spezialisiert.

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