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BB-Standpunkte
30.07.2018
BB-Standpunkte
Adrian Geisel: IFRS-Diskussionspapier „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital“ – alter Wein in neuen Schläuchen?

Aktien, Anteile an einer GmbH, OHG oder KG werden gesellschaftsrechtlich dem Eigenkapital zugeordnet. Die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS erlauben dies im Konzernabschluss für Personengesellschaften jedoch oftmals nicht bzw. nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Die Folge: Das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital verwandelt sich unter IFRS in Fremdkapital – und wird erfolgswirksam bewertet. Dies ist einer von vielen Gründen, weshalb die Zufriedenheit mit den Regelungen des IAS 32 „Finanzinstrumente: Ausweis“ insbesondere in Deutschland nicht ausgesprochen hoch war.

Der Standardsetter International Accounting Standards Board (IASB) hat sich nunmehr erneut mit der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital beschäftigt. Das vorläufige Ergebnis der Überlegungen wurde Ende Juni in einem Diskussionspapier mit dem Titel „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital“ veröffentlicht (DP/2018/1).

Darin behält der IASB die bisherige negative Abgrenzung von Eigenkapital bei: Nur, wenn die Merkmale einer Verbindlichkeit nicht vorliegen, kann ein Unternehmen überlassenes Kapital als Eigenkapital ausweisen. Der Weg dorthin führt über zwei Fragen:

–   Besteht ein Zahlungsanspruch vor Liquidation des Unternehmens (die sog. Zeitpunktbedingung)?

–   Ist die Höhe der Zahlungen unabhängig von den wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens (die sog. Betragsbedingung)?

Wird zumindest eine der beiden Fragen bejaht, so liegt Fremdkapital statt Eigenkapital vor.

Dieses Konzept soll grundsätzlich für alle emittierten Finanzinstrumente gelten, d. h. insbesondere auch für Derivate. Diese spielen häufig eine Rolle bei Unternehmenszusammenschlüssen, wenn z. B. Altgesellschafter ein Andienungsrecht ihrer Anteile vereinbaren. Auch bei Wandelanleihen stellt das Wandlungsrecht ein Derivat dar, das als gesonderte Komponente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ist. Dieser Bereich führt unter den geltenden Regelungen häufig zu Diskussionen (Stichwort: fixed-for-fixed-Kriterium), die selbst das Interpretationskomitee IFRS IC nicht abschließend und eindeutig beantworten kann.

Der im Diskussionspapier vorgeschlagene Ansatz soll nun zumindest dazu führen, dass wirtschaftlich gleichartige Instrumente unabhängig von ihrer Ausgestaltung in gleicher Weise bilanziert werden. Dies ist ohne Zweifel zu begrüßen. Gleichwohl kommt neue Komplexität an anderer Stelle hinzu. So kann der IASB offenbar nicht davon lassen, das konzeptionell immer noch nicht klar eingeordnete sonstige Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI) ins Spiel zu bringen. Diesmal soll der Posten dazu dienen, Aufwendungen und Erträge aus eigenkapitalähnlichen Instrumenten aufzunehmen – was die neue Frage aufwirft, wann denn etwas zwar nicht mehr Eigenkapital, aber wenigstens eigenkapitalähnlich ist.

Schließlich: Der Umfang der Angaben zu den Eigenschaften der Kapitalien soll deutlich steigen – vor allem, wenn diese im Ausweis noch nicht ausreichend zum Ausdruck kommen, z. B. hinsichtlich Rang oder Variabilität der Zahlungen.

Dem IASB ist in seiner Einschätzung zuzustimmen, dass die Vorschläge zwar konzeptionell besser begründet sind, aber in vielen Fällen – einschließlich dem der deutschen Personengesellschaften – kein grundlegend anderes Bild liefern dürften als unter den bisherigen Regelungen. Der von manchen Seiten erhoffte große Wurf bleibt somit aus.

Dipl.-Kfm. Adrian Geisel ist Director im deutschen IFRS Centre of Excellence beim Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte in Frankfurt a. M.

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