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BB-Standpunkte
27.12.2016
BB-Standpunkte
Prof. Dr. Otto Sandrock: Dieselskandal – Unternehmensleiter der VW AG im Visier der US-Behörden

Welche Strafen in welcher Höhe die VW AG wegen des sog. Dieselskandals in den USA letztendlich zu zahlen hat, beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit. Die internationale Presse berichtet, VW habe sich auf Grund eines Vergleichs bereit erklärt, 14,7 Mrd. US Dollar zugunsten von US-Behörden und US-amerikanischen privaten Klägern aufzubringen, und der kalifornische Richter Charles Breyer habe diesem Vergleich zugestimmt. Allerdings habe VW ─ über jene 14,7 Mrd. US Dollar hinaus ─ weitere Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu fürchten, weil die inkriminierte Diesel-Software auch in den 3-Liter-Motoren von VW verbaut sei.
 
Bisher ist jedoch kaum die Rede davon, in welcher Weise die Mitglieder der obersten Management-Ebene der VW AG persönlich für die Folgen des Dieselskandals zur Verantwortung gezogen werden können Dies gilt insbesondere für die früheren und jetzigen Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) der VW AG. Zwar hat man dieses Problem kürzlich aus dem Blickwinkel des deutschen Rechts erörtert. Insoweit stellte man die Frage, wann endlich der Aufsichtsrat der VW AG seine (früheren) Vorstandsmitglieder verklage, weil diese im VW-Diesel-Skandal ihrer Aufsichtspflicht nicht genügt hätten (Marcus Lutter. FAZ v. 2. 11. 2016 S. 18).
 
Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn die gleiche Frage nach US-amerikanischem Recht zu beantworten ist. In Deutschland scheint man sich bisher kaum Gedanken darüber gemacht zu haben, welche Gefahren den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat jenseits des Atlantiks in persönlicher Hinsicht drohen. Dort tut sich aber nicht nur für jene früheren Organmitglieder der VW AG ein tiefer Abgrund auf, sondern auch für das darunter angesiedelte oberste Management. Bereits am 9.9.2015 nämlich hatte die stellvertretende Generalanwältin beim U.S. Department of Justice Sally Yates ihren Mitarbeitern eine allgemeine Weisung des Inhalts erteilt, bei Verstößen von Gesellschaften gegen Rechtsnormen müsse auch und gerade die persönliche Verantwortlichkeit von Unternehmensleitern ermittelt werden. Nach diesem sog. Yates Memorandum bekämpft man die Verletzung von Strafnormen durch Unternehmen generell am effektivsten dadurch, dass man diejenigen Individuen, die für die inkriminierte Gesellschaft gehandelt haben, jeweils persönlich zur Verantwortung zieht, und zwar sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Zwar sei die Management-Verantwortung in großen Unternehmen ─ so das Yates Memorandum ─ auf viele Schultern verteilt. Unter solchen Umständen sei es oftmals schwierig, einer konkreten Person einen Gesetzesverstoß nachzuweisen. Es müsse nämlich ohne begründeten Zweifel feststehen, dass ein Unternehmensleiter von einer Gesetzesverletzung gewusst und vorsätzlich gehandelt habe. Dies gelte insbesondere für die Verantwortlichkeit von „high level executives“, die ─ auf oberster Ebene abgehoben ─ von dem normalen Tagegeschehen „isoliert“ seien. Dennoch müsse auch deren individuelle Verantwortlichkeit in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht aufgedeckt werden.
 
Im Falle von VW ist die US-Kanzlei Jones Day mit der Aufklärung des Diesel-Skandals beauftragt. Diese Kanzlei hat bereits 65 Millionen Dokumente zur digitalen Auswertung zusammengestellt und 10 Millionen von ihnen den Anwälten von VW zur Ansicht weitergeleitet. Der Abschlussbericht von Jones Day soll noch vor Ende 2016 vorliegen.
Den Managern von VW ─ insbesondere Vorstand und Aufsichtsrat ─ droht in den USA also eine unkalkulierbare Gefahr. Das alte Sprichwort würde gerade dort zutreffen: „Ehrlich währt am längsten“.


Prof. Dr. Otto Sandrock
, LL.M. (Yale), ist Emeritus der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster und seit 1995 Rechtsanwalt (Of Counsel) bei Orrick Herrington & Sutcliffe in Düsseldorf. Er arbeitet seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts.

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