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BB-Standpunkte
09.01.2017
BB-Standpunkte
Klaus Vorpeil: Die neue ICC-Schiedsordnung: sicher und noch schneller am Ziel!

Auf die bekannten Vorteile von Schiedsverfahren in komplexen Streitfällen, insbesondere im internationalen Bereich, braucht an dieser Stelle nicht erneut eingegangen zu werden. Dies gilt auch hinsichtlich der überragenden internationalen Bedeutung von ICC-Schiedsverfahren. Mit den nun mit Wirkung ab dem 1.3.2017 geltenden, vollständig neu in die ICC-Schiedsordnung eingefügten Regeln über ein beschleunigtes Verfahren wird die Effizienz und Attraktivität von ICC-Schiedsverfahren noch einmal gesteigert.

Hohe Effizienz von ICC-Schiedsverfahren

Die ICC-Schiedsordnung zeichnet sich dadurch aus, dass sie schon bisher systematisch auf ein möglichst zeit- und kosteneffizientes Schiedsverfahren ausgerichtet war. Die Parteien eines ICC-Schiedsverfahrens können einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Ablauf nehmen, indem beispielsweise bereits in einem frühen Stadium eine Verfahrensmanagementkonferenz stattfinden soll. Die ICC-Schiedsordnung bietet vielfältige Möglichkeiten, eine hohe Verfahrenseffizienz zu erreichen. Eine wesentliche Neuerung der ICC-Schiedsordnung war im Jahre 2012 die Einführung der Institution des Eilschiedsrichters, womit ebenfalls das Ziel einer Verfahrensbeschleunigung verfolgt wurde. Die Parteien können dadurch bereits vor der Konstituierung des ICC-Schiedsgerichts dringende vorläufige oder sichernde Maßnahmen beantragen.

Beschleunigte ICC-Schiedsverfahren

Die Schnelligkeit von Schiedsverfahren ist ein Gebot der sich ständig weiterentwickelnden Wirtschaftswelt. Die ICC hat diese Zeichen der Zeit erkannt und die ICC-Schiedsordnung konsequent zum Nutzen der Parteien eines von ihr administrierten Schiedsverfahrens weiterentwickelt. Diese bietet nun mit den Expedited Procedure Rules standardmäßig eine besondere Verfahrensart für Streitigkeiten, deren Gegenstandswert einen Schwellenwert von USD 2 Mio. nicht übersteigt. Bei höheren Gegenstandswerten besteht ein Optionsrecht, die Expedited Procedure Rules anzuwenden. Den Parteien wird aber auch die Möglichkeit eröffnet, diese im Wege einer Vereinbarung abzubedingen.

Bei beschleunigten Verfahren nach den Expedited Procedure Rules ist unabhängig von der zwischen den Parteien getroffenen Schiedsvereinbarung ein Einzelschiedsrichter zuständig und Schiedssprüche müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab der Verfahrensmanagementkonferenz zustande kommen. Als flankierende Maßnahme ist eine Verkürzung des Zeitraums für die Erstellung des Schiedsauftrags auf einen Monat vorgenommen worden. Der ICC-Schiedsgerichtshof kann auf Antrag einer der Parteien vor der Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder von sich aus feststellen, dass die Anwendung der Expedited Procedure Rules nach den Umständen des Einzelfalls nicht sachgemäß wäre. Die Expedited Procedure Rules eröffnen dem ICC-Schiedsgericht einen breiten Ermessensspielraum, welche Verfahrensmaßnahmen es für angemessen hält.

Fazit

Der ICC ist es mit der Einfügung eines Regelwerks für ein beschleunigtes Verfahren in die ICC-Schiedsordnung erneut gelungen, ICC-Schiedsverfahren an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet zu optimieren. Für beschleunigte Verfahren nach den Expedited Procedure Rules gilt eine gesonderte Kostentabelle für die Kosten des Verfahrens, wodurch neben der Verfahrenseffizienz auch eine Kosteneffizienz gewährleistet wird.

Klaus Vorpeil ist Rechtsanwalt bei NEUSSELMARTIN (www.neusselmartin.de) und Mitglied der ICC-Schiedskommission.

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