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BB-Standpunkte
15.03.2019
BB-Standpunkte
Dr. Moritz Keller und Dr. Sunny Kapoor: Climate Change Litigation – zivilrechtliche Haftung für klimaschädliche Emissionen

Der Klimawandel stellt eine der drängendsten Herausforderungen der Gegenwart dar. Folgt man aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, so werden seine Auswirkungen für das menschliche Leben nachhaltig sein. Dabei trägt der Mensch selbst durch die Freisetzung von klimaschädlichen Emissionen nicht unmaßgeblich zur Verschärfung des Klimawandels bei. Die Suche nach effektiven Steuerungsmechanismen hat mittlerweile auch die Gerichte erreicht. In verschiedenen Ländern sind bereits Klagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel vorgebracht worden oder noch immer anhängig. Und auch deutsche Gerichte sind mittlerweile mit den Folgen des Klimawandels befasst.

Dabei rückt die zivilrechtliche Haftung einzelner Treibhausgasemittenten und damit verbunden die Frage nach der kausalen Zurechnung zwischen dem spezifischen Umweltschaden und der konkreten Emission in den Vordergrund. Schließlich beruht die zivilrechtliche Haftung auf dem Verursacherprinzip, welches die Zurechnung eines Erfolgs zu einer individuellen Handlung fordert. Demgegenüber wird der anthropogene Klimawandel erst durch die Addition einzelner Emissionsbeiträge begünstigt.

U. a. aus diesem Grund ist gerade unter Beachtung der herkömmlichen Kausalitätstheorien, wie der Äquivalenz- und Adäquanztheorie sowie der Theorie vom Schutzzweck der Norm, ein Zusammenhang zwischen einzelner Emission und dem konkreten Umweltschaden kaum denkbar. Aus praktischer Warte gesehen sind die Wirkungszusammenhänge des Klimawandels jedenfalls nach gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen schlicht zu komplex, um einzelne Emissionen herauszutrennen, ihre Spuren in der Atmosphäre zu verfolgen und ihre Wirkungen auf einen konkreten Umweltschaden nachzuvollziehen. 

Dieser Schwierigkeit kann aus juristischer Perspektive auch nicht mit alternativen Kausalitätstheorien oder Ansätzen wie der market share liability begegnet werden. Gerade letztere zielt auf eine ökonomisch effektive Zuteilung von Marktanteilen ab, die allerdings nicht nach individuellen Zurechnungsbeiträgen fragt, sondern sich ausschließlich nach einer wahrscheinlichkeitsbasierten Ursache-Wirkungs-Beziehung orientiert.

Bei der zivilrechtlichen Beurteilung muss jedenfalls berücksichtigt werden, dass praktisch jeder Mensch klimaschädliche Emissionen freisetzt und dadurch zum anthropogenen Klimawandel beiträgt. Diese Emissionen werden im Rahmen der Grenzen freigesetzt, die der Gesetzgeber mit unterschiedlichen emissionsbezogenen Normen gezogen hat. Diese gesetzlichen Wertungen könnten durch eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung einzelner Akteure für Folgen des Klimawandels ausgehebelt werden. Auch würden einzelne Akteure für ein gesamtgesellschaftliches Phänomen haftbar gemacht, was zu einer Verantwortungsverzerrung führen könnte. Die Haftung hinge zudem von der Beliebigkeit der Kläger ab, die sich einzelne potente Akteure aussuchen und sie für einen beliebigen Umweltschaden verantwortlich zeichnen könnten. Insofern erscheint zweifelhaft, ob das zivilrechtliche Haftungsrecht überhaupt geeignet ist, um nachhaltigen Umweltschutz zu gewährleisten. Ein effektiver Umgang mit dem Klimawandel bedarf vielmehr  gesamtgesellschaftlicher und grenzübergreifender Ansätze, für deren Entwicklung und Umsetzung in erster Linie die Politik zuständig ist.

Die Verfasser setzen sich in dem am 25.3.2019 erscheinenden Heft 13/2019 des Betriebs-Berater ausführlich mit der hier behandelten Fragestellung auseinander. 

Dr. Moritz Keller, RA (li. im Bild), und Dr. Sunny Kapoor, RA (re. im Bild), sind im Bereich Litigation & Dispute Resolution im Frankfurter Büro der Sozietät Clifford Chance Deutschland LLP tätig,  

 

 

 

 

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