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BB-Standpunkte
21.07.2014
BB-Standpunkte
Dr. Stefan M. Schreiber: IFRS 15 - Beginn einer neuen Ära der Erlöserfassung?

Viele Jahre sind seit den ersten Versuchen des International Accounting Standards Board (IASB) vergangen, gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) ein umfassendes und vor allem konsistentes Modell zu entwickeln, wie Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden zu erfassen haben. Nachdem zwischenzeitlich ergänzende Beispiele in IAS 18 eingefügt und Interpretationen entwickelt worden waren, liegt mit IFRS 15 nun der lang erwartete Standard zu Erlöserfassung vor, der zwei Standards (IAS 11 und IAS 18) sowie vier Interpretationen ersetzt. IFRS 15 ist zwar erst ab dem 1.1.2017 verpflichtend anzuwenden, aber sich bis dahin einfach zurückzulehnen und die neuen Regelungen (inkl. der wenig überraschend geforderten, deutlich umfassenderen Anhangangaben) erst einmal in Ruhe auf sich zukommen zu lassen, könnte sich als eine risikoreiche Strategie erweisen.

Zwar hat der IASB im Verlaufe des Projekts davon abgesehen, so revolutionäre Regelungen wie die Bilanzierung von Umsatzerlösen bei noch schwebenden Geschäften einzuführen; dennoch könnten insbesondere der Fokus auf eigenständig identifizierbare Leistungsver­pflichtungen und die hieraus folgende Notwendigkeit der Aufteilung des Transaktionspreises für mit Leistungsbündeln operierende Unternehmen – zu denken ist hier insbesondere an die Telekommunikations- und Informationstechnologiebranchen – nicht zu unterschätzende Änderungen nach sich ziehen. Mit der entsprechenden Analyse der Kundenverträge bzw. allgemein der diversen von Unternehmen angewendeten Vertragsmodelle sollte frühzeitig begonnen werden, denn u. U. müssen aus bislang undifferenziert bilanzierten Verträgen einzelne Leistungsverpflichtungen herausgelöst und bilanziell separat betrachtet werden – ggf. mit entsprechenden Implikationen für die zeitliche Erfassung von Umsatzerlösen, wesentliche Kennzahlen des Unternehmens und nicht zuletzt für die gesamte Unternehmens­steuerung. Für hiervon betroffene Unternehmen dürfte sich zudem die Aufteilung des Transaktionspreises mitunter als erhebliche Herausforderung erweisen, wobei diese Aufgabe durch die häufig vereinbarten variablen Gegenleistungen noch an Komplexität gewinnt. Darüber hinaus werden auch Unternehmen, für die Leistungsbündel kaum praktische Bedeutung haben, von den Neuregelungen betroffen sein, da IFRS 15 bspw. bei der bilanziellen Erfassung von Garantieverpflichtungen, Vorauszahlungen und Nutzungsrechten Änderungen bereithält.

Auch wenn die Einführung von IFRS 15 für manche Unternehmen mit erheblicher Arbeit und z. T. mit umfassenden bilanziellen Konsequenzen verbunden sein wird, wäre es gar zu dramatisch, in diesem Zusammenhang von einer neuen Ära der Erlöserfassung zu sprechen, denn das bisherige bilanzielle Grundverständnis der Erlöserfassung hebt IFRS 15 mitnichten aus den Angeln. So war das für IFRS 15 zentrale Konzept der Trennung einzeln identifizierbarer Leistungsverpflichtungen in IAS 18 bislang zwar nur rudimentär geregelt; völlig neu ist es allerdings nicht und wurde bereits durch die Interpretation IFRIC 13 mehr als nur ansatzweise konkretisiert. Letztlich enthält IFRS 15 vielfach lediglich Klarstellungen bisher gängiger Praxis (was allein schon als sehr hilfreich zu erachten ist) und führt die bislang vorliegenden, konzeptionell untereinander nicht immer ganz kompatiblen Standards und Interpretationen zur Erlöserfassung zusammen.

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