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BB-Standpunkte
30.01.2017
BB-Standpunkte
Malte Weisshaar/Jens Gewinnus: Auf ein Neues - einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer

Eine Steuererklärung für alle unternehmerischen Gewinne in der EU – das ist das hehre Ziel der EU-Kommission bei ihren Bestrebungen zu einer Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Sie ist ein Gegenentwurf zu den bestehenden 28 unterschiedlichen Körperschaftsteuersystemen, die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen bislang die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten erschweren. Erste Pläne dazu wurden bereits vor zehn Jahren vorgestellt. Nachdem der Ministerrat den Richtlinien-Vorschlag von 2011 ablehnte, hat die Kommission nun einen Zweistufenplan erstellt.

Bürokratieabbau in zwei Schritten

Im ersten Schritt soll ein einheitliches Regelwerk für die gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) innerhalb der EU geschaffen werden – verbindlich für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Für alle Wirtschaftsbeteiligten unterhalb dieser Schwelle und für rein nationale Aktivitäten ist die GKB optional. Mit dem zweiten Schritt – der Konsolidierung – sollen unternehmerische Gewinne und Verluste in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu einem Nettoergebnis, dem GKKB, zusammengefasst werden können. Geplant ist, die daraus folgenden Steuerzahlungen nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mitgliedstaaten, in denen das jeweilige Unternehmen aktiv ist, zu verteilen.

Konkrete Vorteile für die Wirtschaft, …

Mehr Zeit, weniger Normen: Die steuerliche Gewinnermittlung würde einfacher, denn anstatt der aktuell mehreren Hundert wären nur noch rund 70 Normen zu beachten – eine zeitliche Entlastung für Unternehmen. Nach Kommissionsschätzungen könnte das einen Investitionsimpuls von rund dreieinhalb Prozent auslösen. Damit wären positive Wachstumseffekte verbunden, und die Beschäftigung könnte EU-weit immerhin um einen halben Prozentpunkt steigen. Die Konsolidierung als zweiter Schritt würde dazu führen, dass Unternehmen nur noch eine statt maximal 28 Steuererklärungen abgeben müssten. Aus Sicht der Unternehmen in Deutschland ist positiv, dass der Entwurf auch eine steuerliche Forschungsförderung enthält: Bis zu 200 Prozent der Kosten für Forschung und Entwicklung sollen von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden dürfen. Zudem sind ein Abzug von fiktiven Finanzierungskosten für Eigenkapital und ein verbindlicher Mechanismus zur Schlichtung von Doppelbesteuerungs-Streitigkeiten vorgesehen.

… aber auch noch Änderungsbedarf!

Der GKKB-Relaunch lässt allerdings auch Wünsche offen, die der EU-Ministerrat nur einstimmig beschließen kann: Erstens sollten auch Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften in das GKKB-Regelwerk einbezogen werden, weil sie die häufigste Unternehmensform im deutschen Mittelstand sind. Zweitens sollte die Zeit zur Verrechnung von Verlusten mindestens acht Jahre betragen. Drittens müssen die Maßnahmen der G20-/OECD-Staaten zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) einschließlich der entsprechenden Umsetzungs-Richtlinien der EU-Kommission und die GKKB-Vorschriften widerspruchsfrei aufeinander abgestimmt sein. Andernfalls müssten Unternehmen doppelte Standards erfüllen und wären im internationalen Wettbewerb sogar benachteiligt. Der DIHK wird das weitere Verfahren begleiten und sich für die Interessen der Unternehmen einsetzen.
 

Ansprechpartner: Malte Weisshaar, DIHK Brüssel, Telefon 0032 2286-1609  

Jens Gewinnus, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2602

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