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BB-Standpunkte
19.11.2018
BB-Standpunkte
Jens Berger: Alle Jahre wieder … kommen die neuen DPR-Prüfungsschwerpunkte

Die langsam beginnende Vorweihnachtszeit – und damit auch typische Jahresabschlusszeit – bringt ihr erstes Highlight mit sich: die alljährlichen Prüfungsschwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR). Streng genommen kommt dieses Highlight in zwei Teilen, denn die auf europäischer Ebene u. a. für das Accounting Enforcement zuständige European Securities and Markets Authority (ESMA) hat bereits Ende Oktober mit der Bescherung begonnen. Hintergrund für diesen zweistufigen Prozess ist das Bestreben, das Enforcement europäisch einheitlich zu gestalten. Nichtsdestotrotz steht es den national zuständigen Einheiten, in Deutschland die DPR, frei, ihre eigenen Prüfungsschwerpunkte zu ergänzen. Das Gesamtpaket an Prüfungsschwerpunkten der DPR wird traditionell bei der „Jahrestagung Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung“ des Deutschen Aktieninstituts vorgestellt. Am 15.11. war es wieder soweit. Die Prüfungsschwerpunkte 2019 (die auf Abschlüsse 2018 angewendet werden) sind: 

  1. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“,

  2. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“,

  3. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“,

  4. Konzernlagebericht,

  5. Segmentberichterstattung. 

Die ersten drei Punkte ergeben sich aus den ESMA-Anforderungen, den sog. gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten. Wenig verwunderlich liegt der Fokus hier auf den neuen IFRS, die erstmalig für dieses Geschäftsjahr 2018 (IFRS 9 und IFRS 15) bzw. für Geschäftsjahre ab 2019 (IFRS 16) anzuwenden sind. Die Punkte mögen wenig spektakulär klingen, jedoch zeigt der Blick in das ESMA-Dokument ein anderes Bild. Über viele Seiten wird dezidiert zu einzelnen Aspekten der Umsatzrealisierung und der Finanzinstrumentebilanzierung die Erwartungshaltung der Enforcer aufgezählt. Bei IFRS 15 wird besonderer Fokus z. B. auf Mehrkomponentenverträge, Prinzipal-Agenten-Beziehungen und die Offenlegung gelegt. Bei IFRS 9 werden v. a. Kreditinstitute mit Denkanstößen versorgt, z. B. Analyseaspekte der Zahlungsstrombedingung, Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und die notwendigen Überleitungsrechnungen. Der neue Leasingstandard wirft seine Schatten voraus, und die europäischen Enforcer gehen davon aus, dass die Unternehmen ihre Projekte so weit vorangetrieben haben, dass man schon mal eine quantitative Schätzung der Effekte vornehmen kann (was die IFRS grundsätzlich auch fordern). Wer seine Effekte also im Abschluss 2018 nicht quantitativ offenlegt, wird wohl in den besonderen Fokus der DPR rücken.

Als nationale Ergänzungen hat die DPR die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 hinzugefügt. Bei ersterem dürfte die DPR besonders auf die Einhaltung der Vorgaben in DRS 20 achten, auch was die bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren angeht. Bei IFRS 8 sind die folgenden Einzelaspekte Gegenstand der genaueren Prüfung: 

–   Abgrenzung und Zusammenfassung von Segmenten,

–   Darstellung des Segmentergebnisses,

–   Abgrenzung sonstige Segmente und Überleitungseffekte,

–   Informationen über geografische Gebiete,

–   Kundenabhängigkeiten. 

Einen Blick wert sind auch die weiteren potenziellen Analyseaspekte der ESMA. Hier geht es v. a. um nicht-finanzielle Informationen, alternative Leistungskennzahlen, Auswirkungen des Brexit sowie die Einstufung von Argentinien als Hochinflationsland. Und nicht zu vergessen: Die Enforcer werden nicht müde, zu betonen, dass auch Schwerpunkte der Vergangenheit immer noch gelten können. 

Gerade die ESMA hängt die Messlatte sehr hoch an die IFRS-Bilanzierer, teilweise bis zur Grenze, wo man den Eindruck gewinnen kann, dass legitime Spielräume einschränkt werden sollen. Natürlich hängt es hier auch an der tatsächlichen Durchsetzung durch die nationalen Enforcer, also in Deutschland der DPR, wie damit mit Augenmaß umgegangen wird.

Dipl.-Kfm. Jens Berger, CPA, ist Partner beim Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte in Frankfurt a. M. und Leiter des deutschen IFRS Centre of Excellence.

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