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BB-Standpunkte
24.09.2018
BB-Standpunkte
WP Dr. Jens Freiberg: Abschaffung der Interbankensätze – Nachwehen der Finanzkrise nicht nur für die Bilanzierung

Nunmehr eine Dekade nach ihrem Zenit wirft die Finanzmarktkrise immer noch einen Schatten auf die globalen Finanzmärkte (Sachverhaltsebene), aber auch die Bilanzierung (Abbildungsebene). Als prominentes Opfer sind – besonders getrieben durch das Financial Stability Board – die Interbankensätze (Interbank Offered Rate) auserkoren und deren Ende eingeläutet worden. Entgegen der in der Vergangenheit unterstellten Annahme sind Interbankensätze (LIBOR, EURIBOR) kein geeigneter Anhaltspunkt für eine (quasi-)risikolose Verzinsung und damit den Zeitwert des Gelds (time value of money). Die bislang unterstellte Qualität eines objektivierbaren Bewertungsparameters (Level-2 der Fair-Value-Hierarchie) kann aufgrund der belegten Manipulationsanfälligkeit – die Bestimmung erfolgt nicht auf beobachtbaren, sondern auf fiktiven Transaktionen einzelner Finanzinstitute – ebenfalls nicht aufrechterhalten werden. Die bestehenden Interbankensätze müssen daher alternativen nahezu risikofreien und objektivierbaren Referenzzinssätzen weichen.

Der kommende Wechsel in den Referenzzinssätzen wird sich nicht geräuschlos vollziehen. Als Referenzrate strahlt die Interbank Offered Rate – es lassen sich unterschiedliche Raten in Abhängigkeit von Tenor, Währung und Bestimmung unterscheiden – auf die Bestimmung von Zinsstrukturkurven aus. Waren die bisherigen Referenzzinssätze nachweislich nicht risikolos, darf von einem niedrigeren Renditeniveau der künftigen Alternative und damit sinkenden Zinssätzen ausgegangen werden. Als preisbildendes Element finden Interbankensätze Eingang in die Ausgestaltung von Termingeschäften (Zinsderivate, Swaps, Futures, Optionen) und Anleihen. Mit dem Wegfall wird eine Anpassung der Vertragskonditionen erforderlich, die globalen Finanzmärkte haben neue Spielregeln zu beachten.

Die realwirtschaftlichen Auswirkungen schlagen auch auf die Bilanzierung, nicht nur von Finanzinstrumenten, durch. Im Bereich der Finanzinstrumente sind insbesondere die folgenden Konsequenzen zu erwarten:

–   Die als Folge des Wechsels in dem Referenzzinssatz erforderliche Änderung der Konditionen eines Finanzinstruments kann zu einer substantiellen Modifikation führen, die eine Ausbuchung bestehender Instrumente mit Berührung der Ergebnisrechnung nach sich zieht.

–   Für bestehende bilanzielle Sicherungsbeziehungen (hedge accounting) können sich Rückwirkungen für die Zulässigkeit einer Fortsetzung ergeben. Fällt das Grundgeschäft wegen einer substantiellen Modifikation weg oder kann für Cashflow-Hedge-Beziehungen nicht mehr von einer hohen Sicherheit des Eintritts einer künftigen Transaktion ausgegangen werden, ist ein bestehender Sicherungszusammenhang aufzulösen. Entsprechendes gilt auch bei einer formalen Verletzung der Dokumentation, wenn etwa explizit auf eine Interbank Offered Rate referenziert und ein Roll-over auf eine Alternative ausgeschlossen wird.

Darüber hinaus ist eine mittelbare Rückwirkung auf andere Bewertungen zu erwarten. Es entfällt ein Level-2 Parameter für die Fair-Value Bewertung, und die Ausstrahlung auf die Bestimmung des Zeitwerts des Gelds beeinflusst sämtliche Barwertkalküle.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Dringlichkeit einer Auseinandersetzung mit den Auswirkungen für die Bilanzierung – an den realwirtschaftlichen Konsequenzen ist nichts zu ändern – erkannt und eine Aufnahme auf die Agenda der laufenden Research-Projekte beschlossen. Ob der Dringlichkeit einer Vorgabe von Bilanzierungsregeln, sei es bloß um die Rückwirkungen zu begrenzen, muss die bevorstehende Ablösung der Interbankensätze ganz nach oben auf die Agenda. Das lange in der Vergangenheit eingeläutete und nun drohende Ende der Interbank Offered Rate betrifft alle Unternehmen, nicht nur Finanzinstitute. Mindestens für die Bilanzierung bedarf es Rechtssicherheit. Es wäre fatal, wenn die Nachwehen zu einer neuen „Krise“ führten.

Dr. Jens Freiberg, WP, ist Leiter der Zentralabteilung Rechnungslegung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am Standort Düsseldorf und Ständiger Mitarbeiter des „Betriebs-Berater“.

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