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Arbeitsrecht
08.06.2009
Arbeitsrecht
BAG: Vertragsstrafe bei Missachtung der vertraglichen Kündigungsregelung (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

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Orientierungssätze:


1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Arbeitsvertrag mit einer Lehrkraft, die nur eine einmalige jährliche Kündigungsmöglichkeit zu einem bestimmten Kündigungstermin mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist vorsieht, benachteiligt die Lehrkraft nicht unangemessen i. S. d. § 307 BGB.


2. Eine unangemessene Benachteiligung der Lehrkraft stellt es jedoch dar, wenn der Arbeitsvertrag die Bestimmung enthält, dass jene eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsverdiensten für den Fall zahlen soll, dass sie den vertraglich vereinbarten Kündigungstermin nicht einhält.


3. Es gibt keine generelle Höchstgrenze für eine arbeitsvertraglich vereinbarte Vertragsstrafe.

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Lesen Sie dazu den Entscheidungsreport von  Dr. Anja Breitfeld, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partner, Nicole Strauß, Rechtsanwältin, Allen & Overy LLP, Frankfurt


Zum Entscheidungsreport

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