BAG: Unzulässige Pauschalabgeltung von Überstunden
BAG , Urteil vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 517/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 1108/08; ) (Vorinstanz: ArbG Paderborn - 4 Ca 673/08 - 27.6.2008 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 612 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 306 Abs. 1; Redaktionelle Normenkette: BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 307 Abs. 3 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612 Abs. 1;
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