BAG: Unklarheitenregelung bei Sonderzuwendung
BAG , Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 914/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 20.06.2008 - Aktenzeichen 3/15 Sa 1327/07; ) (Vorinstanz: ArbG Kassel - 1 Ca 91/07 - 25.7.2007 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB setzt voraus, dass die Auslegung einer einzelnen AGB-Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keines den klaren Vorzug verdient. 2. Bestimmt ein Formulararbeitsvertrag, dass sämtliche Sonderzahlungen freiwillige Zuwendungen sind, für die kein Rechtsanspruch besteht und soll sich nach einem Klammerzusatz die Weihnachtsgratifikation nach den Bestimmungen des BAT richten, so ist diese Regelung unklar. Der Freiwilligkeitsvorbehalt erfasst in diesem Fall nicht den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 305c Abs. 2; Redaktionelle Normenkette: BGB § 305c Abs. 2;
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