BAG: Tendenzträgereigenschaft - Beteiligungsrechte des BR
BAG , Beschluss vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 78/08 (Vorinstanz: LAG Köln vom 24.06.2008 - Aktenzeichen 9 TaBV 74/07; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 17.10.2007 - Aktenzeichen 7 BV 122/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasst auch den Anzeigenteil einer Tageszeitung. 2. Anzeigenredakteure sind Tendenzträger, wenn sie entweder durch eigene Veröffentlichungen oder die Auswahl und das Redigieren von Beiträgen und Texten Dritter auf die Tendenzverwirklichung eines Verlagsunternehmens unmittelbar inhaltlich Einfluss nehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: GG Art. 5 Abs. 1 S, 2; BetrVG § 118 Abs. 1; BetrVG § 98 Abs. 1; BetrVG § 98 Abs. 3; BetrVG § 98 Abs. 4;
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