BGH: Streit um Altersversorgung gehört vor das Arbeitsgericht
BGH , Beschluss vom 14.07.2011 - Aktenzeichen III ZB 75/10 (Vorinstanz: LG Hannover vom 27.08.2010 - Aktenzeichen 9 O 92/10; ) (Vorinstanz: OLG Celle vom 29.10.2010 - Aktenzeichen 16 W 62/10; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die Niedersächsische Versorgungskasse, die nach ihrer Satzung unter anderem den Zweck hat, Angestellten ihrer Mitglieder, denen Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung nach dem für niedersächsische Landesbeamte geltenden Vorschriften vertraglich zugesichert sind, Versorgungsbezüge zu zahlen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 3;
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