OLG Köln: Schadensersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung
OLG Köln , Urteil vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 18 U 196/09 (Vorinstanz: LG Köln vom 27.11.2009 - Aktenzeichen 87 O 71/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: 1. Ergibt sich aus der Presseberichterstattung, dass für die Entscheidung, das Beschäftigungsverhältniss des medizinischen Geschäftsführers verschiedener kommunaler Krankenhäuser nicht zu verlängern mitentscheidend war, dass man ihn nicht für weitere fünf Jahre beschäftigen könne, ohne die für die Leitungsämter der Stadt vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren zu bestreiten, so ergibt sich hieraus mit aller Deutlichkeit, dass der Altersfaktor für diese Entscheidung bestimmend war. 2. Die nachteilige Behandlung im Hinblick auf das Alter ist auch nicht durch das legitime Ziel gerechtfertigt, dass für Leitungsämter der Stadt eine Altersgrenze von 65 Jahren angestrebt wird, weil es sich um einen nicht tragfähigen Zirkelschluss handelt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: AGG § 1; AGG § 20;
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