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Arbeitsrecht
06.11.2019
Arbeitsrecht
BAG: Sachleistungen zur kostenfreien Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen im ÖPNV - betriebliche Altersversorgung - „endbezugsbezogene“ Ausgestaltung

Das BAG hat mit Urteil vom 25.6.2019 – 3 AZR 458/17 – wie folgt entschieden:

1. Gegenstand einer Erledigungserklärung kann nicht nur die Hauptsache, sondern auch ein Rechtsmittel und damit auch eine Revision sein (Rn. 23).

2. Einem Arbeitnehmer für die Zeit des Ruhestands versprochene Sach- und Nutzungsleistungen können Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sein. Das setzt jedenfalls voraus, dass die Leistungen einem Versorgungszweck dienen und dem Versorgungsempfänger selbst unmittelbar zugutekommen, dh. von diesem genutzt werden können (Rn. 59 bis 62).

3. Eine solche Leistung der betrieblichen Altersversorgung kann derart ausgestaltet sein, dass dem Versorgungsempfänger die Leistung zukommt, die ihm als aktiver Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses zustand („endbezugsbezogen“). Insoweit können sich Änderungen der für den Ruhestand zugesagten Leistung, die noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses eingetreten sind, auch zulasten des Versorgungsempfängers auswirken, sofern die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gewahrt sind (Rn. 74 bis 78).

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