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Arbeitsrecht
01.03.2018
Arbeitsrecht
BDU: Politik muss rechtliche Unterscheidung zwischen Consulting und Zeitarbeit festsetzen

BDU, Pressemitteilung vom 7.2.2018

Angesichts der Ergebnisse der abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD fordert der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) die neu formierte Regierung auf, für eine präzisere Klarstellung der bestehenden rechtlichen Unterscheidung zwischen Consultingleistungen und Zeitarbeit zu sorgen. Die Branchenvertretung der Unternehmensberater begrüßt ausdrücklich die im Koalitionsvertrag festgelegte praxisnahe Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2020.

„Uns ist aber wichtig, dass die Klarstellung des Bundestages anlässlich der jüngsten AÜG-Reform

–          wonach Unternehmensund IT-Beratung keine Zeitarbeit ist – noch eindeutiger geregelt und prominenter verankert wird“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. In der vergangenen Wahlperiode hatten die Koalitionsfraktionen im entscheidenden Protokoll des Ausschusses für Arbeit und Soziales insbesondere präzisiert, dass komplexe agile Projekt- und IT-Beratungsleistungen – wie bisher – keinesfalls Bezüge zum AÜG haben. Denkbar wäre aber ein Katalog, in demeinzelne Merkmale der Consultingtätigkeit herausgearbeitet und beschrieben werden.

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