BAG: Pfändbarkeit des zukünftigen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungssumme
BGH , Beschluss vom 11.11.2010 - Aktenzeichen VII ZB 87/09 (Vorinstanz: LG Nürnberg vom 12.08.2009 - Aktenzeichen 5 T 5747/09; ) (Vorinstanz: AG Neumarkt vom 29.05.2009 - Aktenzeichen 2 M 268/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrAVG § 2 Abs. 2; ZPO § 851 Abs. 1; Redaktionelle Normenkette: BetrAVG § 2 Abs. 2; ZPO § 851 Abs. 1;
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