LAG Schleswig-Holstein: Organisationskonzept bei Teilzeitwunsch
LAG Schleswig-Holstein , Urteil vom 15.12.2010 - Aktenzeichen 3 SaGa 14/10 (Vorinstanz: ArbG Neumünster vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 3 Ga 21 a/10; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: 1. Hat sich die Arbeitgeberin in ihrem Antwortschreiben auf die beantragte Arbeitszeitverkürzung nicht auf die Einhaltung der Drei-Monats-Frist (des § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) berufen, ist darin regelmäßig ein Verzicht auf die Einhaltung der Drei-Monats-Frist zu Gunsten der Arbeitnehmerin zu sehen. 2. Ist die Arbeitnehmerin ohne die beantragte vorübergehende Arbeitszeitverkürzung nicht in der Lage, die Betreuung ihres Kindes zuverlässig zu gewährleisten, ist dieser Umstand für die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer vorläufigen Entscheidung zur Reduzierung der Arbeitszeit ausschlaggebend. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: TzBfG § 8 Abs. 1; TzBfG § 8 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 8 Abs. 3; ZPO § 935; ZPO § 940;
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||