LAG Rheinland-Pfalz: Kürzung des Weihnachtsgelds bei lanfer Krankheit
LAG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 26.03.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 723/09 (Vorinstanz: ArbG Koblenz - 12 Ca 327/09 - 8.9.2009 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Hat die Arbeitgeberin eine Information über die Kürzung des Weihnachtsgeldes im Krankheitsfall mit Berechnungsbeispiel an dem Mitteilungsblatt für alle Mitarbeiter ausgehängt und wird daraus ersichtlich, dass sie Arbeitgeberin zu einer Änderung auf der Basis von § 4 a EFZG (so der deutliche Inhalt des Aushangs) gelangen will, kann sich die Arbeitnehmerin nicht darauf beziehen, dass sie den Aushang nicht zur Kenntnis genommen hat oder diesen bestreitet; hat die Arbeitgeberin nach ihren Darlegungen den Inhalt des Schreibens über die Kürzung des Weihnachtsgeldes bei Krankheit mit der Arbeitnehmerin besprochen und ihr dies kurz vor Abschluss der Änderungsvereinbarung nochmals ausdrücklich mitgeteilt, liegt in dieser Vorgehensweise ein hinreichend ausdrückliches Angebot zur Änderung der Höhe der Weihnachtsgratifikation im Krankheitsfall und keine bloße Einstellung der Leistung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 611; EFZG § 4 a; Redaktionelle Normenkette: BGB § 242; BGB § 611; EFZG § 4a;
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