BAG: Kündigungsschutzprozess bei Verbraucherinsolvenz
BAG, Urteil vom 05.11.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 609/08 (Vorinstanz: LAG Saarland 12.12.2007 1 Sa 105/07 ) (Vorinstanz: ArbG Saarlouis - 2 Ca 456/06 - 31.5.2007 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orientierungssätze: 1. Ein Kündigungsschutzprozess wird durch die Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers nicht nach § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen. 2. Allein im Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem weiteren Arbeitgeber liegt keine kündigungsrelevante Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme durch den Arbeitnehmer. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ZPO § 240 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 12; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 314 Abs. 2; BGB § 323 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1;
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