BAG: Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds bei Stilllegung einer Betriebsabteilung
BAG , Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 656/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 244/08; ) (Vorinstanz: ArbG Minden - 1 Ca 1073/07 - 13.12.2007 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Wird ein Betriebsratsmitglied in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, besteht nach § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Mandatsträger zur Vermeidung einer Kündigung die Beschäftigung auf einem höherwertigen Arbeitsplatz in einer anderen Betriebsabteilung anzubieten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: KSchG § 15 Abs. 4; KSchG § 15 Abs. 5;
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