BAG: Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds
BAG , Beschluss vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 103/08 (Vorinstanz: LAG Nürnberg vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 5 TaBV 79/07; ) (Vorinstanz: ArbG Würzburg vom 11.09.2007 - Aktenzeichen 10 BV 24/05 A; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 78 S. 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1;
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