ArbG Bonn: Keine Beendigungskündigung bei möglicher anderweitiger Weiterbeschäftigung zu deutlich niedrigerer Vergütung
Sobald uns der Volltext von
ArbG Bonn, Urteil vom 6.4.2016 – 5 Ca 2292/15
vorliegt, stellen wir ihn diesen Ihnen gerne zur Verfügung.