BAG: Kein Schadensersatzanspruch bei behindertengerechter Beschäftigung
BAG , Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 315/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 30.01.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 1695/07; ) (Vorinstanz: ArbG Oberhausen vom 15.08.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 360/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Ein Sachurteil, welches eine Leistungsklage abweist, stellt grundsätzlich fest, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem der Entscheidung zugrunde liegenden Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr hergeleitet werden kann, und zwar auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ins Auge gefasst hatte. b) Da diese Präklusion somit Ausfluss der Rechtskraftwirkung von Urteilen (§ 322 ZPO) ist, gilt diese Präklusion in entsprechender Anwendung der §§ 318, 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Gericht auch hinsichtlich der in einem von ihm erlassenen rechtskräftigen Teilurteil getroffenen Feststellungen. 2. Ebenso wie das Revisionsgericht dann, wenn eine in einem Vorprozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfrage lediglich Vorfrage für die Entscheidung des nachfolgenden Rechtsstreits ist, die sich aus der Rechtskraft der früheren Entscheidung ergebende Bindungswirkung von Amts wegen zu beachten hat, muss es auch die Präklusion von Tatsachenfeststellungen von Amts wegen beachten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: ZPO § 256; ZPO § 263; ZPO § 264; ZPO § 267; ZPO § 301; ZPO § 318; ZPO § 531; ZPO § 533; ArbGG § 67; SGB IX § 81 Abs. 4; Redaktionelle Normenkette: ZPO § 256; ZPO § 263; ZPO § 264; ZPO § 267; ZPO § 301; ZPO § 318; ZPO § 531; ZPO § 533; ArbGG § 67; SGB IX § 81 Abs. 4;
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