BAG: Kein Betriebsübergang trotz Personalübernahme
BAG , Urteil vom 23.09.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 567/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 01.07.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 870/08; ) (Vorinstanz: ArbG Offenbach vom 23.04.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 435/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: Übernimmt ein Unternehmen die Mehrzahl der Arbeitnehmer eines nicht betriebsmittelarmen Insolvenzschuldners ohne dessen Produktionsmittel zu übernehmen, so liegt auch dann kein Betriebs- oder Betriebsteilübergang vor, wenn dieses Unternehmen die übernommenen Arbeitnehmer im Wege der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ausschließlich an den Betrieb entleiht, der die Produktion des Insolvenzschuldners mit den von diesem übernommenen Produktionsmitteln fortführt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 613a; Redaktionelle Normenkette: BGB § 613a; DB 2011, 246 NZA 2011, 197
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