BAG: Inhaltskontrolle bei Jahressonderzahlung – betriebliche Übung
BAG , Urteil vom 18.01.2012 - Aktenzeichen 10 AZR 670/10 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 13.09.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 1878/09; ) (Vorinstanz: ArbG Wiesbaden vom 05.11.2009 - Aktenzeichen 9 Ca 800/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Eine Vergütungsregelung in einem Arbeitsvertrag, wonach die Zahlung einer Tantieme von der Ausschüttung einer Dividende abhängig ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB dar. 2. Wird eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Bedingung für eine Sonderzahlung in nachfolgenden Begleitmitteilungen anlässlich von Zahlungen mehrfach nicht mehr wiederholt, kann dies regelmäßig nicht dahingehend verstanden werden, der Arbeitgeber werde die Sonderzahlung künftig unbedingt leisten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 133; BGB § 362 Abs. 1; BGB § 157; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 157; BGB § 133; BGB § 362 Abs. 1; BGB § 157; BGB § 133; Redaktionelle Normenkette: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 1;
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